TÜV für Wohnwagen: Wissenswertes zur Hauptuntersuchung

Mit dem Wohnwagen sicher durch den TÜV

Alle Jahre wieder steht der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) beim Wohnwagen an. Im Volksmund gerne als TÜV bezeichnet, bieten verschiedene Gesellschaften in ihren regionalen Prüfstellen die Möglichkeit an, Fahrzeuge hinsichtlich der Verkehrstüchtigkeit zu untersuchen. Der Termin wird zumeist als eine unangenehme Angelegenheit empfunden, bietet aber ein echtes Plus für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer.

Über die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung gibt Ihnen die Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Auskunft oder der bis zum September 2005 ausgegebene Fahrzeugschein. Alternativ dazu kann auf der Prüfplakette, die sich auf dem Fahrzeug-Kennzeichen am Heck befindet, der genaue Zeitpunkt für den nächsten Besuch abgelesen werden. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht für das Jahr und die zu oberst für den Monat. Im Heckbereich befindet sich in der Regel auch der Aufkleber von der letzten Gasprüfung, die bei Bedarf in der Prüfstelle auch gleich mit erledigt werden kann. Wurde der Termin für die Hauptuntersuchung bereits um mehr als zwei Monate überzogen, entstehen Mehrkosten von 20 Prozent für eine erweiterte Überprüfung. Eine Ausnahme davon gibt es, wenn der Wohnwagen bei Fälligkeit der Hauptuntersuchung nicht in Deutschland war. Dabei muss der Halter später glaubhaft nachweisen können, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ausreise über eine gültige Hauptuntersuchung verfügte und sich danach fortlaufend im Ausland befunden hat.

Ob Ihr Caravan erneut die technischen Voraussetzungen für den Einsatz im Straßenverkehr erfüllt, kann in den Niederlassungen von TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ festgestellt werden. Zum Teil wird neben der regulären telefonischen Terminvergabe auch eine über die Webseite des jeweiligen Anbieters online angeboten. Somit sind auf einen Blick die noch freien Termine gleich einsehbar. Bevor es aber zur eigentlichen Untersuchung geht, empfiehlt sich im Vorfeld eine allgemeine Kontrolle des Fahrzeugs auf mögliche Mängel vorzunehmen. Hierfür ist durch das Ankoppeln eine elektrische Verbindung zum Zugfahrzeug herzustellen, sodass für alle Tests der benötigte 12V-Strom fließt. Damit kann beispielsweise sichergestellt werden, dass sämtliche Lampen und LEDs der Beleuchtung funktionieren, die sich am Wohnwagen befinden und Teil der Straßenverkehrsordnung sind. Die Reifen bedürfen hier besonderer Aufmerksamkeit, die mit ihrer tragenden Rolle auf entscheidende Weise zur Sicherheit des Fahrzeugs mit beitragen. Sie dürfen keinerlei Beschädigungen oder Verformungen aufweisen und das Profil muss auf der gesamten Lauffläche eine Mindesttiefe von 1,6 Millimeter haben. Schritt für Schritt sind so alle am Wohnanhänger vorhandenen Komponenten, die Bestandteil der Fahrzeug-Prüfung sein könnten, auf ihre Funktionsfähigkeit sorgfältig zu überprüfen.

Für den Termin bei der Prüfstelle sollten Sie alle relevanten Dokumente vorlegen können. Dazu gehören der Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder der Fahrzeugschein sowie das Prüfbuch der Gasanlage. Falls genehmigungspflichtige Anbauten oder Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, sind die Nachweise ebenfalls aufzuführen. Zu guter Letzt ist noch zu sagen, dass sich eine solide Vorbereitung immer auszahlt und zum gewünschten Erfolg führt, in dem Fall zu einer neuen Prüfplakette an Ihrem Wohnwagen.

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