Reiserücktrittsversicherung für den Wohnmobil-Urlaub

Schutz vor hohen Stornierungsgebühren

teddy-242878_1280Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor hohen Stornierungsgebühren, falls man eine geplante Reise unerwartet nicht antreten kann – sei es wegen Erkrankungen oder aus anderen Gründen. Die Verluste, die dem Reiseveranstalter entstehen, werden nicht selten dem Reisenden in Rechnung gestellt. Eine wenig zufriedenstellende Situation, denn so kann der Reisende nicht nur nicht in den Urlaub fahren, sondern auch noch Geld für eine Reise bezahlen, die er gar nicht antreten kann. Die Stornierungsgebühren sind nicht selten so hoch, dass sie sich den gesamten Reisekosten annähern.

Schutz vor doppeltem Schaden

Eine Reiserücktrittsversicherung, die bei einer Reisebuchung abgeschlossen wird, schützt davor, doppelten Schaden zu erleiden. Selbst, wenn der Reisende bei bester Gesundheit ist, kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren. Es gilt, sich darauf vorzubereiten. Was passiert im Falle von Erkrankungen des oder der Reisenden? Oder wenn man in einen Unfall gerät, in dessen Verlauf man schwer verletzt wird? Der Abschluss einer RRV macht den Kopf frei, denn in solchen Fällen übernimmt sie die anfallenden Stornierungskosten, so dass der Reisende keinen finanziellen Großschaden erleidet und die Reise zu einem anderen Zeitpunkt antreten kann. Sie kann sowohl für eine einzelne Reise als auch als Jahrespolice abgeschlossen werden. In der Regel enthält sie zugleich eine Reiseabbruchversicherung, die dann greift, wenn man eine Reise unerwartet vorzeitig abbrechen muss.

Schutz auch für Camper mit Wohnmobil

Eine RRV mit Reiseabbruchversicherung lohnt sich auch dann, wenn man als Camper mit dem Wohnmobil unterwegs ist. Vor Vertragsabschluss sollte unbedingt geprüft werden, wann der Versicherungsfall eintritt, vor allem aber, welche Pflichten eingehalten werden müssen, damit die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Außerdem ist es notwendig, die Ausschlüsse und Abschlussfristen im Auge zu behalten, denn: Der exakte Leistungsumfang und die Höhe der Kostenübernahme unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Es kommt durchaus vor, dass eine Reiserücktrittsversicherung auch in Rechnung gestellte Umbuchungs- und Vermittlungskosten übernimmt.

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