Campingplatz-Schließungen wegen Corona-Pandemie. Was bedeutet das für Dauercamper?
Die Einschränkungen, die das COVID-19 Virus aktuell mit sich bringt, betrifft inzwischen auch die Campingplätze und somit die Dauercamper. Corona ist in aller Munde und sorgt dafür, dass unser gesamtes Leben auf den Kopf gestellt wird. Doch wie wirkt sich COVID-19 auf die Campingplätze und die dort ansässigen Dauercamper aus?
Das Leben verändert sich
Dauercamper sind freiheitsliebend und wünschen sich nichts mehr, als auf dem Campingplatz so viel Zeit wie nur möglich zu verbringen. An der frischen Luft, mit Gleichgesinnten und in dem kleinen Paradies, welches dort in der Regel mühsam aufgebaut wurde.
Das ein Virus wie Corona dieses kleine Paradies einmal bedrohen könnte, hätte wahrscheinlich niemand gedacht. Denn wer geht schon davon aus, dass es zu Ausgangssperren und weitreichenden Verboten kommt, weil ein Virus eine erhöhte Ansteckung mit sich bringt? Nun ist es so gekommen und es muss geschaut werden, wie die Situation am besten gemeistert werden kann. Auch auf dem Campingplatz. Nicht nur von den regulären Gästen, sondern auch von den Dauercampern.
Wie sieht die allgemeine Regelung aus?
Aktuell ist es untersagt, zu touristischen Zwecken Hotels, Jugendherbergen, Hostels, Campingplätze und andere Einrichtungen zu nutzen. Das bedeutet, dass die Betreiber von Hotels, von Campingplätzen, von Jugendherbergen, Hostels und all den anderen Übernachtungsmöglichkeiten, die sich in unserem Land bieten, nicht an Personen vermieten dürfen, die sich zu touristischen Zwecken dort aufhalten. Hotels dürfen ausschließlich nur dann Zimmer vermieten, wenn die Gäste aufgrund ihrer Arbeit und der damit einhergehenden Reisetätigkeit eine Übernachtungsmöglichkeit suchen. Gleiches würde in diesem Sinne auch für Campingplätze gelten, wobei es selten der Fall ist, dass Reisende im Rahmen ihrer Arbeit ein Nachtquartier auf dem Campingplatz suchen.
Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt?
Es ist trotz der vielen Einschränkungen möglich, das Dauercamper weiterhin Zugang zu ihrem Eigentum haben. Sie dürfen ihren Campingwagen oder ihr sonstiges Domizil auf dem Campingplatz aufsuchen um zu prüfen, ob dort alles in Ordnung ist, ob Schäden entstanden sind oder ob anderweitig etwas gerichtet werden muss. Was verboten ist, sind touristische Übernachtungen und auch Übernachtungen auf dem Campingplatz, wenn dies nicht der erste Wohnsitz ist. Wer als tatsächlicher Dauercamper keinen anderen Wohnsitz hat, darf selbstverständlich auf dem Campingplatz übernachten. Denn das ist dann der Hauptwohnsitz, der im Rahmen von Corona und COVID-19 als Aufenthaltsort festgelegt wurde.
Untersagt wurde jedoch, dass Betreiber von Campingplätzen Personen mit Dauercamping beziehungsweise Wohnmobilcamping erlauben, dort andere Personen zu beherbergen oder selbst zu übernachten. Einige Bundesländer haben zudem die Regelungen ein wenig abgeändert. Hier muss daher immer speziell geschaut werden, welche zusätzlichen Regelungen im jeweiligen Bundesland gelten.
Unser Tipp: Bleiben Sie zu Hause, um die Infektionskette zu unterbrechen und mitzuhelfen, dass diese Krise schnell überstanden werden kann. Je disziplinierter alle sind, umso schneller können wir auch wieder alle unsere Freiheit genießen. Auch auf dem Campingplatz.
Weiß jemand wie lange diese Regelung gilt für Dauer-Camper in dem eigenen Wohnwagen nicht zu übernachten?? Ist diese Regelung in jedem Bundesland gleich?
Danke für eine kurze Nachricht
Dr. F. Haendeler
Im Landkreis Regensburg wurde die Sperrung der Campinplätze nochmal bis 10.Mai verlängert.
Übernachtungen sind verboten.Evtl. Reparaturen vorzunehmen ist erlaubt.
Ich frage mich aber schon, wie das Virus auf andere übertragen werden könnte, wenn ich allein oder mit meiner Frau übernachten würde.
Selbst gegen Grillen in der eigenen Parzelle spräche doch nichts, oder ?
O.K., da sind noch die gemeinsamen Duschen , Waschräume, Toiletten etc., aber man könnte Abstand halten oder im eigenen Wohnwagen bleiben….
Na ja, Bürokratie und Vorsorge ! Wir stehen das durch !
Kann mir jemand sagen, Ob ich den Dauerstellplatz(BW) Komplett zahlen muss oder gibt’s da eine besondere Regelung.
Z.B.nicht benutzten Monate was ab zu ziehen.