Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobil – Kosten, Vorschriften, Abläufe

Die Gasflasche ist ein tückischer Gefährte im Urlaub: Ist nur wenige Minuten Gas in der Luft, bleibt Ihnen die Luft weg; nur ein Funkenschlag und der Wohnwagen geht in Flammen auf. Deswegen ist eine Gasprüfung Pflicht ¬ alle zwei Jahre, meistens zum TÜV und in der Regel für 20¬50 Euro. Im eingängigen Beamtendeutsch heißt die Prüfung: „Prüfbescheinigung Technische Regeln Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW„. Ist sie bestanden, erhalten Sie eine Plakette ¬ haben Sie jedoch keine, stellt Ihr Fahrzeug eine Gefahr dar; und der Campingplatz bleibt Ihnen oft verschlossen.

Eine bestandene Gasprüfung: Pflicht für Wohnmobile ¬ keine Pflicht für Wohnwagen

Beim Wohnmobil ist der Fall klar: Haben die Flüssiggasanlagen die Gasprüfung nicht bestanden, dann gibt es keinen TÜV. Die erste Prüfung findet hierbei direkt beim Hersteller statt und muss von Ihnen alle zwei Jahre wiederholt werden ¬ entweder zur Hauptuntersuchung, oft aber auch direkt auf dem Campingplatz. Versäumen Sie die Prüfung, darf man Sie aus dem Verkehr ziehen; und die Versicherung kann sich weigern, im Schadensfall zu zahlen.

Der Wohnwagen hingegen muss zwar die Prüfung nicht bestehen, ist aber trotzdem nicht aus dem Schneider: Kommt es zum Unfall, kann die Versicherung die Zahlung verweigern ¬ eine nicht bestandene Prüfung gilt als grobe Fahrlässigkeit. Auch kann Ihnen der Betreiber des Campingplatzes die Tür vor der Motorhaube zuschlagen, falls sie keine Plakette besitzen: Sicherheit geht eben vor.

Was brauchen Sie für die Gasprüfung?

Wenn Sie zur Prüfung antreten, benötigen Sie Folgendes:

  • eine angeschlossene Gasflasche, die nicht leer sein darf
  • ausreichend Ladung in der Batterie, um die Gasgeräte zu zünden
  • Sie müssen kontrollieren, dass alle Geräte funktionieren, die ans Gas-System angeschlossen sind
  • ein gelbes Prüfbescheinigungsheft

Zusätzlich sollten Sie den Druckminderer und den Anschlussschlauch kontrollieren ¬ sind diese älter als zehn Jahre, müssen sie ausgetauscht werden.

Wie läuft die Prüfung ab?

Haben Sie alles Nötige dabei, kontrolliert der Prüfer Ihre Gasanlage in dieser Reihenfolge:

  • die Halterung der Gasflaschen
  • die Lüftungsöffnung im Gaskasten
  • dass sich keine technischen Einrichtungen im Gaskasten befinden
  • die Dichtheit der Gasanlage
  • die Sicherheitsventile
  • die Funktionsfähigkeit der Gasanlage
  • das Alter von Druckminderer und Anschlussschlauch
  • die Funktionsfähigkeit der Gasgeräte und Sicherheitsventile
  • die Abgasrohre

Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die Plakette, die Sie am Fahrzeug anbringen müssen ¬ einen vorgeschriebenen Platz hat sie jedoch nicht.

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