Wohnwagen und Wohnmobil anmelden – welche Papiere brauche ich?

Sie haben sich einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil angeschafft und möchten diesen oder diese nun einer ordnungsmäßigen Anmeldung unterziehen, dann werden hierzu einige Papiere fällig wie der Fahrzeugbrief, TÜV-Bescheinigung, Versicherungsbestätigung, etc. Worauf Sie unbedingt achten sollten bei der Anmeldung und welche Papiere auf keinen Fall fehlen dürfen, erfahren Sie hier.

Die Zulassung bzw. Anmeldung
Bei einem Wohnwagen handelt es sich aus verkehrsrechtlicher Sicht um einen Anhänger und Sie benötigen daher unter anderem:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief
    Bei den sogenannten Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, handelt es sich um den Ersatz des bis dato gültigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Allgemein sind allerdings schon ausgestellte Briefe und Scheine für das Fahrzeug immer noch gültig. Sie haben keine Pflicht zum Umtausch.
  • Die TÜV-Bescheinigung, wenn Ihr Fahrzeug schon drei Jahre oder älter ist.
  • Die Versicherungsbestätigung, welche Sie entweder als eVB-Nummer oder Doppelkarte vorlegen können.

Haben Sie schon eine Kfz-Versicherung und Sie möchten Ihr neuen Wohnwagen ebenfalls über diese Versicherung versichern, dann reicht in der Regel ein Telefonat und Sie bekommen eine eVB-Nummer durchgegeben, welche Ihnen die Anmeldung des Wohnwagens ermöglicht. Sollten Sie noch über keine Versicherung in diesem Bereich verfügen, dann müssen Sie selbstverständlich erst einmal eine Versicherung nach Ihren Vorstellungen suchen, um so dort einen Versicherungsvertrag abschließen zu können. Dieses Vorhaben können Sie natürlich auch online vornehmen.

  • Ihr Nachweise zur Identität wie Personalausweis oder Reisepass. Letzteres in Verbindung mit der Meldebescheinigung.
  • Das Kennzeichen für Ihren Wohnwagen. Möchten Sie ein Wunschkennzeichen, dann sollten Sie dieses vorab für sich reservieren.

Denken Sie unbedingt auch an Ihre Bankdaten, denn Sie müssen in den allermeisten Fällen eine Unterschrift für ein SEPA-Lastschriftverfahren abgeben, damit die Kfz-Steuer von Ihrem Konto abgebucht werden darf.

Das Anmelden des Wohnmobils


Wenn Sie ein Wohnmobil anmelden möchten, dann benötigen Sie zu den oben genannten Papieren, zusätzlich noch:

  • Die sogenannten COC-Papiere, sprich, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Diese wird Ihnen von dem Hersteller erteilt und beinhaltete technische Details mit Blick auf die EG-Typen-Zulassung und der EU-Normen.

  • Sollte das Wohnmobil zwischenzeitlich einmal stillgelegt oder abgemeldet gewesen sein, benötigen Sie auch die entsprechenden Bescheinigungen hierzu.

Die Saisonzulassung


Streben Sie eine Saisonzulassung an, dann können Sie selber entscheiden, für welche Zeit im Jahr Ihr Fahrzeug eine Zulassung hat. Sie dürfen außerhalb dieser Saisonzulassung Ihr Wohnmobil jedoch nicht im Straßenverkehr bewegen. Hier haben Sie natürlich den Vorteil, dass dann auch nur für diesen Zeitraum Kfz-Steuern und Kfz-Versicherungsbeiträge anfallen.

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