Tipps zum Gebrauchtcaravan Kauf

Wer sich entschließt, einen gebrauchten Caravan zu kaufen, sollte dabei ähnlich vorgehen wie bei einem Autokauf. Also trauen Sie nicht vermeintlichen Internetschnäppchen, die Sie nur von einem Bild bzw. Fotos oder Beschreibungen kennen. Bestehen Sie darauf, dass Sie das Objekt immer genau in Augenschein nehmen können, wobei Sie dies am besten zu Zweit tun. Immerhin sehen vier Augen mehr als zwei. Zu den häufigsten Schäden bei gebrauchten Caravans gehört im übrigen eindringende Feuchtigkeit. Dies ist meist auf den ersten Blick nicht immer erkennbar, weshalb hier eine ausgiebige Inspektion erforderlich ist.

Wenn Sie das Wohnmobil erstmals betreten, achten Sie auf den Geruch. Dieser sollte keinesfalls muffig wirken. Auch Fenster und Türen sollten gut schließen, ist dies nicht der Fall, kann dies auf Feuchtigkeit im Innenraum deuten. Wichtig ist zudem, dass Sie sich die Bordtechnik vorführen lassen. Denn nur so können Sie etwaige Probleme mit der Verkabelung oder Elektrik feststellen. Gleiches gilt für die Gasanlage im Caravan. Klären Sie beim Besitzer auch ab, zu welchen Zwecken der Wohnwagen oder das Wohnmobil genutzt wurde. Wurden damit Reisen in ferne Länder unternommen oder war der Verwendungszweck Dauercamping an einer Naherholungsstelle? Prüfen Sie das Wohnmobil auf eventuell vorhandene Spannungsrisse und Fenster- sowie Türendichtungen auf deren Dichtheit. Klopfen Sie am besten Boden, Decken und die Seitenwände auf dumpfe Geräusche ab, ein wichtiger Aspekt der Überprüfung sollte auch ein Blick in die Nasszelle sein. Ist diese schön sauber und frei von unangenehmen Gerüchen oder Feuchtigkeit? Werfen Sie einen Blick auf die Polsterung, ob diese gepflegt und sauber ist.

Es liegt auf der Hand, dass Sie einen Blick in die Papiere des Caravans werfen sollten. Denn diese sollten in jedem Fall noch gültig sein und der Wagen nicht in naher Zukunft zur Vollprüfung beim TÜV gefahren werden. Bestehen Sie darauf, dass bei Kauf des Wohnwagens ein entsprechender schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird. Die Klausel „gekauft wie besichtigt“ sollte darin allerdings nicht enthalten sein, da Sie so etwaige Gewährleistungsansprüche verlieren.

Bildquelle: Pixabay

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