
In der Schweiz muss für die Benutzung der Autobahn Maut entrichtet werden. Entrichtet wird die Maut durch den Kauf einer Autobahnvignette. Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Für Fahrzeuge mit höherem Gewicht werden Staffelpreise verrechnet. Unter diese Regelung fällt auch das Wohnmobil. Das schweizerische Recht sieht für Mautpflichtige Straßen nur ein Vignettensystem vor. Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres gültig. Damit die Autobahnvignette wirksam ist, darf sie nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Als idealer Platz an der Windschutzscheibe gelten die Stellen hinter dem Rückspiegel oder am linken Rand.
Nicht von der Vignette umfasst sind Tunnel wie zum Beispiel der St. Bernhard Tunnel. Für Pkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen wird eine Pauschale eingehoben. Die Pauschale gilt für die Hin- und Rückfahrt durch den St. Bernhard Tunnel. Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten Staffelpreise.

